Ja, unsere GrimmaCard erfüllt die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG). (Nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a ZAG).
Hier ist geregelt, welche Vorraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Gutscheine und Geldkarten ab 2022 weiterhin die Sachbezugsfreigrenze erfüllen.
Ab 2022 ist die Freigrenze auch von 44,– € pro Monat auf 50,– € pro Monat angehoben worden, sodass Unternehmer Ihren Angestellten bis zu 600,– € im Jahr, steuer- und sozialversicherungsfrei zur Verfügung stellen können. Wichtig ist jedoch, dass diese Gutscheine ON-TOP ausgegeben werden und nicht als Lohnumwandlung.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Ihr Steuerbüro oder auch das Finanzamt.